Sie sind Eigentümer/Verpächter großer landwirtschaftlicher Flächen?
Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, neben Ihrer Landwirtschaft zusätzliche Einnahmen zu generieren, durch die Produktion und den Verkauf von sauberem, grünen Strom?
Dieser wird ins öffentliche Netz eingespeist und Sie erhalten für 20 Jahre die garantierte Einspeisevergütung oder vermarkten den Strom direkt an Abnehmer.
Privilegierte Flächen:
2,5 ha Ihrer landwirtschaftlichen Flächen gelten als privilegierte Flächen, auf denen sich Ihr Hof und Nebengebäude befinden. (vgl.§ 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB).
Hier können Sie in 8 - 12 Wochen mit einer Baugenehmigung rechnen (anders als bei herkömmlichen Freilandanlagen, bei denen Sie mit bis zu 1,5 Jahre Wartezeit rechnen müssen, bevor Sie Ihre
Baugenehmigung erhalten).
Das bedeutet für Sie, die Anlage kann bedeutend schneller errichtet werden und ans Netz gehen und erwirtschaftet ab diesem Zeitpunkt für Sie regelmäßige Einnahmen.
Auf einer Fläche von 1 ha werden durch die besondere Bauweise der Module, die sich nach der Sonneneinstrahlung ausrichten, pro Jahr 1.200
kWp Strom erzeugt, der ins Netz eingespeist wird.
Die Einspeisevergütung beträgt hier aufgrund der landwirtschaftlich verträglichen Bauweise der PV-Systeme 9 Cent/kWh für die nächsten 20 Jahren.
Neben dem Kauf und Eigenbetrieb der Anlage bieten sich Ihnen weitere lukrative Möglichkeiten:
Sie verpachten die Flächen und erhalten:
a) einen Einmalbetrag oder
b) in jährlichen Zahlungen gleichbleibende Beträge für den Zeitraum von 20 Jahren oder
Sie erwerben und betreiben die AGRI-PV-Anlage selbst UND verpachten die übrigen Felder oder einen Teil davon.
Wie auch immer Sie sich entscheiden, es ist neben Ihrem Hauptgewerbe, eine für die nächsten 20 Jahre garantierte zusätzliche Einnahmequelle aus nachhaltiger, sauberer Energie.
Bitte kontaktieren Sie uns, gern finden wir gemeinsam mit Ihnen heraus, wie viel Ihre Flächen für Sie neben der Landwirtschaft zusätzlich erwirtschaften können.
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Dieser wird ins öffentliche Netz eingespeist und Sie erhalten für 20 Jahre die garantierte Einspeisevergütung oder vermarkten den Strom direkt an Abnehmer.
Privilegierte Flächen:
2,5 ha Ihrer landwirtschaftlichen Flächen gelten als privilegierte Flächen, auf denen sich Ihr Hof und Nebengebäude befinden. (vgl.§ 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB).
Hier können Sie in 8 - 12 Wochen mit einer Baugenehmigung rechnen (anders als bei herkömmlichen Freilandanlagen, bei denen Sie mit bis zu 1,5 Jahre Wartezeit rechnen müssen, bevor Sie Ihre
Baugenehmigung erhalten).
Neben dem Kauf und Eigenbetrieb der Anlage bieten sich Ihnen weitere lukrative Möglichkeiten:
Sie verpachten die Flächen und erhalten:
a) einen Einmalbetrag oder
b) in jährlichen Zahlungen gleichbleibende Beträge für den Zeitraum von 20 Jahren oder
Sie erwerben und betreiben die AGRI-PV-Anlage selbst UND verpachten die übrigen Felder oder einen Teil davon.
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